Wir blicken zurück und stellen fest, dass vor 17 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen worden ist. Ganze 11 Jahre später traten die im Personenbeförderungsgesetz gestellten Forderungen nach einer vollständigen anstelle der vorher bestimmten weitgehenden Barrierefreiheit in Kraft. Werten wir den inzwischen erreichten Stand auf dem hier behandelten Gebiet des Personennahverkehrs, so ist noch kein berauschendes Ergebnis in der Durchsetzung dieser Bundesgesetze erzielt worden. Die Ursachen hierfür sind sehr vielfältig und basieren vor allem auf der bereits in den vorherigen Teilen erläuterte Gesetzeslage und deren länderbezogenen Durchsetzung.
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