Am 15.3.2001 ist das „Erste Eisenbahn-Infrastrukturpaket“ („railway package“) bestehend aus den dazugehörigen EURichtlinien 2001/12/EG, 2001/13/EG und 2001/14/EG in Kraft getreten. Ziel dieses Pakets ist zum einen die Stärkung der Unabhängigkeit von Netz und Betrieb, zum anderen eine Erweiterung des Zugangs zur Schieneninfrastruktur. Ihrer Verpflichtung, das Maßnahmenpaket bis zum 15.3.2003 in innerstaatliches Recht umzusetzen, ist die Bundesrepublik Deutschland nicht nachgekommen. Nunmehr liegen jedoch Entwürfe eines „Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften“ (Stand 15.2.2004) sowie einer „Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften“ (Stand 1.12.2003) vor, mit denen die Umsetzung des EU-Eisenbahnpakets in nationales Recht erfolgen soll. Im Kern wird die Umsetzung des EURichtlinienpakets durch mehrere Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sowie durch eine Neufassung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) erfolgen.
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